Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich bei Verkehrsunfällen.
Hier übernehmen wir die Schadensmeldung und die gesamte Korrespondenz mit dem Unfallgegner bzw. der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Dabei machen wir nicht nur den Schaden am Fahrzeug geltend, sondern ermitteln auch die Folgeschäden, wie Nutzungsausfall, Fahrt- und Abschleppkosten oder Wertminderung.
Bei einem Personenschaden beziffern wir das Schmerzensgeld, einen etwaigen Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschaden und machen diese Positionen gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend.
Wir beraten und vertreten Sie auch in Bußgeld- oder Verkehrsstrafsachen, sowie bei drohendem Führerscheinentzug. Bei letzterem kommt es auf eine rasche Klärung der Angelegenheit an, da der Führerschein oft von existentieller Bedeutung ist.
Bitte beachten Sie, dass gegen einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl binnen 14 Tagen Einspruch eingelegt werden muss und vereinbaren Sie in diesem Fall unverzüglich einen Termin.