Rechtsanwaltskosten

Die Gebühren für unsere Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Beratungen werden in der Regel nach Honorarvereinbarung abgerechnet. 

Bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit kann beim zuständigen Gericht vor dem ersten Besprechungstermin Beratungshilfe für die jeweilige Angelegenheit beantragt werden.

https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf

Gleichermaßen besteht die Möglichkeit für das gerichtliche Verfahren Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Das entsprechende Formular können Sie unter folgendem Link herunterladen:

https://justiz.de/service/formular/dateien/zp1a.pdf

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