Wir unterstützen und beraten Sie in allen immobilienrechtlichen Belangen
Unser Tätigkeitsgebiet erstreckt sich zum einen auf gewerbliche und private Mietverhältnisse. Wir beraten und vertreten sie beim Abschluss eines Mietvertrages bei Problemen im laufenden Mietverhältnis (z.B. Mietmängel, unregelmäßige Mietzinszahlungen, Probleme innerhalb der Mietergemeinschaft) und seiner Beendigung.
Ein weiterer Bereich des Immobilienrechts ist das Wohnungseigentumsrecht (WEG). Wir vertreten Sie als Eigentümer einer Eigentumswohnung oder Eigentümergemeinschaften, z.B. wenn es um Abgrenzungsprobleme zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Störungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft, Kosten- und Abrechnungsfragen oder Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen geht.
Bitte beachten Sie die Frist von einem Monat zur Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung!