Familienrecht

Wir vertreten und beraten Sie  in Scheidungsangelegenheiten

und den damit einhergehenden Folgesachen. Hierzu gehören die Regelung der Unterhaltspflichten (Kindes- und Ehegattenunterhalt), Regelungen betreffend die Ehewohnung und den Hausrat, das eheliche Güterrecht, sowie die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Falls keine Gründe entgegenstehen, bleibt es im Falle der Scheidung bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Andernfalls unterstützen wir Sie auch bei Regelungen zur elterlichen Sorge oder zum Umgang mit den minderjährigen Kindern.

Unabhängig von einer Scheidung vertreten wir Sie bei Unterhaltsstreitigkeiten und allen Problemen, die mit der Trennung einer Lebenspartnerschaft oder Ehe einhergehen. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Belange und streben außergerichtliche, für jeden Beteiligten annehmbare Lösungen an. Hierbei bemühen wir uns, den kooperativen Umgang der Beteiligten zu fördern und eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Langjährige, kostenintensive Auseinandersetzungen, die nicht nur die Partner, sondern auch deren Kinder belasten, sollen weitgehend vermieden werden. Sollte kein Einvernehmen zu erzielen sein, werden wir Ihre Interessen gerichtlich geltend machen und mit Nachdruck vertreten.

Zu den Unterhaltsansprüchen gehören auch Ansprüche der Eltern gegen die Kinder, insbesondere Regressansprüche der Sozialämter. Auch hier beraten und unterstützen wir Sie gerne.

Falls die Abstammung eines Kindes ungewiss sein sollte, vertreten wir Sie bei Anfechtungsverfahren. Vorsorglich weisen wir an dieser Stelle auf die Anfechtungsfrist des §1600 b BGB hin, wonach die Vaterschaft binnen 2 Jahren ab Kenntnis der Umstände, die gegen eine Vaterschaft sprechen, angefochten werden muss.

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